Das Gezerre um eines unserer liebsten und größtes DIY-Punkfestivals scheint kein Ende zu finden und so geht der Kampf um den Acker nun in eine weitere Runde.
Nachdem das Verwaltungsgericht in Potsdam den Einspruch des Resist To Exist abgeschmettert hatte, ziehen die MacherInnen nun vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, um dort nochmals prüfen zu lassen welche Rechtsauffassung richtig ist. Dieses hat die Klage nun zugelassen und man wartet gebannt darauf, dass das Gericht den Termin der Verfahrenseröffnung mitteilt.
Da dieses aber auch im Eilverfahren mal etwas dauern kann und ja auch nicht gesagt ist, dass der Weg zum Oberverwaltungsgericht von Erfolg gekrönt sein wird, haben die OrganisatorInnen für den Fall der Fälle schon einmal einen Plan B ausgearbeitet.
Dieser sieht so aus, dass sie das Resist To Exist als Spezialmarkt mit volksfestartigem Charakter, bei den dafür zuständigen Behörden, angemeldet haben.
Dafür haben sie auch schon entsprechende Schausteller gewinnen können.
So würde die Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde bei den umstrittenen Themen entfallen und alles wäre wieder in Butter.
Allerdings lehnte der Bürgermeister (CDU) der Stadt Kremmen diese Festsetzung als Spezialmarkt mit volksfestartigem Charakter mit der Begründung ab, dass es sich bei der Veranstaltung nicht um ein Volksfest handle. Dagegen wurde allerdings wiederum von den MacherInnen ein Verpflichtungswiderspruch eingelegt, denn schließlich handele es sich ja nicht um ein Volksfest sondern um einen Spezialmarkt!
Das wird nun der Landkreis prüfen und wir warten weiter ab und drücken die Daumen!
Jule Winter, Mitglied der Orga-Crew, dazu:
„Aktuell fährt das ‚Resist to Exist‘ zweigeleisig. Wir erwarten vor dem Oberverwaltungsgericht als Verein Recht zu bekommen. Schließlich ist ein Bebauungsplan vollkommen überflüssig, da wir nichts dauerhaft oder wiederkehrend mit dem Erdboden verbundenes, errichten. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts wäre ein Präzedenzfall in Brandenburg und würde das Festival auch die nächsten Jahre sichern. Gleichzeitig läuft die Anmeldung des Spezialmarkts mit volksfestartigem Charakter durch die bdL KG, welche uns, wenn alles klappt, mit der Durchführung beauftragt. Trotz eines kommerziellen Unternehmens, wird der Großteil des Spezialmarks von der Szene für die Szene gemacht. Sozusagen ‚Spezialmarkt to Exist‘.“
Hintergrund: Nachdem das selbstorganisierte und bisher unkommerzielle Punkrock-Festival „Resist to Exist“ bereits dreimal in Kremmen (Landkreis OHV) stattfinden konnte, erhielt der Trägerverein alternati e.V. eine kostenpflichtige Ordnungsverfügung der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel. Die kostenpflichtige Ordnungsverfügung für das Gelände am Oranienburger Weg (16766 Kremmen) stellt die Nutzung der landwirtschaftlichen Bauten, das Ausweisen von Zeltflächen und das Errichten von Zelten zum Zwecke der Übernachtung, das Errichten von Verkaufsständen sowie das Einfrieden des Geländes mittels Bauzäunen unter Strafe. Defacto wäre damit die Durchführung des seit 2016 in Kremmen stattfindenden jungendkulturellen Events nicht mehr möglich gewesen. Die VeranstalterInnen legten Widerspruch ein und strengten ein Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Potsdam an, um das Festival sicherzustellen.
…to be continued